Private Riester-Rente - das Altersvermögensgesetz

Ziel der Riester Rente ist die Förderung von kapitalgedecktem Altersvorsorgevermögen.

Während der Ansparzeit muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr oder zum Rentenbeginn, Geld angesammelt werden.
Dies kann z.B. mit einem Banksparplan, einer privaten Rentenversicherung oder Investmentfonds realisiert werden.
Auszahlungen müssen auch über das 85. Lebensjahr hinaus gewährleistet sein. Von Versicherungsgesellschaften, Banken und Kapitalanlagegesellschaften werden im Wesentlichen folgende Produkte angeboten:

- klassische private Rentenversicherung
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Klassische Rentenversicherung kombiniert mit Geldanlage in Investmentfonds
- Fondssparplan mit Verrentung des Kapitals zum 65. Lebensjahr
- Fondssparplan mit anschließendem Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr und dann einsetzender privater Rentenversicherung