Private Riester-Rente - das Altersvermögensgesetz
Ziel der Riester Rente ist die Förderung von kapitalgedecktem Altersvorsorgevermögen.
Während der Ansparzeit muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr
oder zum Rentenbeginn, Geld angesammelt werden.
Dies kann z.B. mit einem Banksparplan, einer privaten Rentenversicherung
oder Investmentfonds realisiert werden.
Auszahlungen müssen auch über das 85. Lebensjahr hinaus gewährleistet
sein. Von Versicherungsgesellschaften, Banken und Kapitalanlagegesellschaften
werden im Wesentlichen folgende Produkte angeboten:
- klassische private Rentenversicherung
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Klassische Rentenversicherung kombiniert mit Geldanlage in Investmentfonds
- Fondssparplan mit Verrentung des Kapitals zum 65. Lebensjahr
- Fondssparplan mit anschließendem Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr
und dann einsetzender privater Rentenversicherung