Auszahlungen
Die Riester-Förderung erhalten Produkte, die die gesetzliche Rente durch lebenslange Rentenauszahlungen ergänzen.
Während der Ansparzeit sind keine Auszahlungen vorgesehen. Einige Fondsgesellschaften ermöglichen jedoch eine einmalige Entnahme zu Rentenbeginn, welche nicht höher als 20 Prozent des eingezahlten Kapitals ausfallen darf.
Während der Ansparzeit darf Kapital aus dem Vertrag nur zum Bau oder Kauf einer Wohnung, bzw. einer Immobilie zur Eigennutzung entnommen werden. Hierzu kann ein Betrag von bis zu 50.000 Euro aus dem angesparten Kapital ohne Verlust der Förderung entnommen werden.
Die Entnommene Summe muss allerdings in monatlichen Raten wieder in den
Vertrag zurückgeführt werden. Im Fall des Nichtgelingens müssen
Fördergelder und Steuererstattungen zurückgezahlt werden.