Renteneintrittsalter / Rentenbesteuerung

Es ist beschlossen:
Das Renteneintrittsalter wird auf 67 Jahre angehoben.
Dies bedeutet für Rentner, die mit 65 in Rente gehen wollen 7,2% Abzug von
der üblichen Altersrente.
Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen sind geplant.
Gesetzesentwürfe liegen hierzu momentan jedoch noch keine vor.
Ich bin der Auffassung, dass dieses Vorgehen der Bundesregierung nichts anderes als eine geschönte Rentenkürzung bedeutet und bin gespannt wie der VDK auf die Renteneintrittsalter-Erhöhung reagiert.

Nach der Anhebung des Renteneintrittslaters würde es mich nun auch nicht wundern, wenn die Bundesregierung die volle Rentenbesteuerung ab 2040, geregelt durch das Alterseinkünftegesetz demnächst vorverlegen möchte.

 

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