Die Staatlichen Zulagen

Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Förderung ist ein eigener Sparvorgang.
Dieser richtet sich nach der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Einkommens.
Um den höchsten Förderungssatz zu erhalten muss vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen prozentual gespart werden.

Im Jahr 2002 sind dies 1 Prozent,
ab 2004 2 Prozent,
ab 2006 3 Prozent und
ab 2008 4 Prozent.

Grundlage ist hierbei das sozialversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres.
Die Förderung teilt sich in eine Grundzulage und Kinderzulagen auf.
Auch wenn ein Partner nicht berufstätig ist, erhalten bei Ehepaaren beide Partner die Förderung. Hierzu müssen dann natürlich auch beide einen eigenen Vertrag abschließen.
Ohne einen eigenen Beitrag zu leisten erhält der nicht berufstätige Partner die Zulagen.

Die Riester Rente ist insbesondere bei niedrigen Einkommen interessant, weil durch Grundzulage und Kinderzulage insgesamt ein hoher Sparbetrag erreicht wird.
Auch mit relativ geringer Eigenleistung kann so eine respektable zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut werden.