Die Staatlichen Zulagen
Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Förderung ist ein
eigener Sparvorgang.
Dieser richtet sich nach der Höhe des sozialversicherungspflichtigen
Einkommens.
Um den höchsten Förderungssatz zu erhalten muss vom sozialversicherungspflichtigen
Einkommen prozentual gespart werden.
Im Jahr 2002 sind dies 1 Prozent,
ab 2004 2 Prozent,
ab 2006 3 Prozent und
ab 2008 4 Prozent.
Grundlage ist hierbei das sozialversicherungspflichtige Einkommen des
Vorjahres.
Die Förderung teilt sich in eine Grundzulage und Kinderzulagen
auf.
Auch wenn ein Partner nicht berufstätig ist, erhalten bei Ehepaaren
beide Partner die Förderung. Hierzu müssen dann natürlich
auch beide einen eigenen Vertrag abschließen.
Ohne einen eigenen Beitrag zu leisten erhält der nicht berufstätige
Partner die Zulagen.
Die Riester Rente ist insbesondere bei niedrigen Einkommen interessant,
weil durch Grundzulage und Kinderzulage insgesamt ein hoher Sparbetrag erreicht
wird.
Auch mit relativ geringer Eigenleistung kann so eine respektable zusätzliche
Altersvorsorge aufgebaut werden.