Direktversicherung

Im Rahmen der Direktversicherung wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Versorgungsleistung zugesagt und ein Vertrag bei einem Versicherer abgeschlossen. Die fälligen Beiträge werden hierbei vom Arbeitgeber direkt an den Versicherer gezahlt.

Durch Entgeltumwandlung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit den Vertrag selbst zu finanzieren. Riester-Produkte unterliegen der Pflicht lebenslange Altersrentenleistungen zu garantieren. Mögliche Produkte sind beispielsweise fondsgebundene Rentenversicherungen, oder auch Kapitallebensversicherungen mit Verrentungsgarantie. Die Beiträge einer Riester-Direktversicherung werden nicht pauschal besteuert.

Der Sonderausgabenabzug ist im Rahmen der Einkommensteuer möglich. Versteuert werden die monatlichen Auszahlungen im Alter. Gutverdiener sollten prüfen, ob die bisherige Form der Direktversicherung mit Pauschalbesteuerung, oder eine Direktversicherung nach dem Riester-Modell besser geeignet, bzw. günstiger ist. Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld können in Direktversicherungsbeiträge umgewandelt werden.