Grundsätze der Förderung
Die im Rahmen der Riester Rente angebotenen Produkte unterliegen einer Zertifizierung.
Folgende Punkte müssen erfüllt werden:
- Garantie von lebenslange Leistungen, z.B. in Form einer Leibrente oder
eines Auszahlplans, der auch über das 85. Lebensjahr hinaus Zahlungen
leistet;
- die Leistungen dürfen erst mit Beginn einer Altersrente, aber nicht
vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden;
- es müssen mindestens die eingezahlten Beiträge zugesichert werden;
- die Einzahlungen müssen vor Abtretung und Pfändung sowie vor
Anrechnung bei der Arbeitslosen- und Sozialhilfe geschützt sein.
Anlageformen, die obige Punkte erfüllen, werden vom Bundesaufsichtsamt
für das Versicherungswesen zertifiziert und somit für förderungswürdig
erachtet. Die Zulagen werden für private und betriebliche Altersvorsorge
gewährt. Produkte im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge unterliegen
keiner Zertifizierung, da das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen
Altersvorsorge schon Standards zum Schutz der Versicherten eingeführt
hat, welche als ausreichend angesehen werden.