Grundsätze der Förderung

Die im Rahmen der Riester Rente angebotenen Produkte unterliegen einer Zertifizierung.

Folgende Punkte müssen erfüllt werden:
- Garantie von lebenslange Leistungen, z.B. in Form einer Leibrente oder eines Auszahlplans, der auch über das 85. Lebensjahr hinaus Zahlungen leistet;
- die Leistungen dürfen erst mit Beginn einer Altersrente, aber nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden;
- es müssen mindestens die eingezahlten Beiträge zugesichert werden;
- die Einzahlungen müssen vor Abtretung und Pfändung sowie vor Anrechnung bei der Arbeitslosen- und Sozialhilfe geschützt sein.

Anlageformen, die obige Punkte erfüllen, werden vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifiziert und somit für förderungswürdig erachtet. Die Zulagen werden für private und betriebliche Altersvorsorge gewährt. Produkte im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge unterliegen keiner Zertifizierung, da das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge schon Standards zum Schutz der Versicherten eingeführt hat, welche als ausreichend angesehen werden.