Pensionsfonds

Da ein Pensionsfonds frei in der Auswahl seiner Geldanlagen ist, können mit ihm die sich bietenden Chancen der Kapitalmärkte hervorragend genutzt werden.

Die Pensionsfonds-Beiträge werden zwar vom Arbeitgeber gezahlt, der Arbeitnehmer hat jedoch die Möglichkeit, sich an diesen im Rahmen der Entgeltumwandlung zu beteiligen. Jährlich können bis zu 2160 Euro aus dem Gehalt des Arbeitnehmers umgewandelt werden und steuerfrei in einen Pensionsfonds gezahlt werden. Bis ins Jahr 2008 müssen zudem sowohl vom Arbeitgeber, als auch vom Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge für diesen Betrag gezahlt werden.

Durch den Pensionsfonds werden lebenslange Renten ausgezahlt. Da ein höheres Anlagerisiko gegeben ist, unterstehen Pensionsfonds der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Der Arbeitgeber muss dem Pensionssicherungsverein beitreten, um die angelegten Gelder gegen Insolvenz abzusichern. Die im Alter durch den Pensionsfonds ausgezahlten Renten sind zu versteuern.