Steuern

Beiträge für die Riester-Rente können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Im Rahmen der Eigenvorsorge können ab dem Jahr 2008 jährlich bis zu 2100 Euro bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden, selbst wenn dies mehr als 4 Prozent des Sozialversicherungspflichtigen Einkommens sind. Vom Finanzamt wir geprüft, ob die Steuerersparnis höher als die Zulage ist. Differenzen werden dann bei der Steuer erstattet.

Sowohl für die Zinsen, als auch für die Erträge müssen während der Ansparphase keine Steuern gezahlt werden. Die später ausgezahlte Rente aus einem Riester-Vertrag ist jedoch in voller Höhe zu versteuern, wobei hier nicht die Besteuerung des Ertragsanteils wie bei den privaten Rentenversicherungen gilt.

Wird der Steuereingangssatz unterschritten, müssen keine Steuern gezahlt werden. Ist dies nicht der Fall, richtet sich die Steuer nach dem individuellen Gesamteinkommen.