Wer erhält die Zulagen
Alle Personen, die Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung
sind erhalten die Förderung.
Hierunter fallen:
- Alle Arbeitnehmer
- Bezieher von Lohnersatzleistungen
- Nicht erwerbstätige Eltern während der Kindererziehungszeiten
- Geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit
verzichtet haben
- Pflichtversicherte Selbstständige
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte sowie deren
Ehegatten
- Mitglieder der Künstlersozialversicherung
Nicht gefördert werden:
- Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
- Geringfügig Beschäftigte, deren Sozialversicherung vom Arbeitgeber
gezahlt wird
- Personen, die in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
pflichtversichert sind