Wer erhält die Zulagen

Alle Personen, die Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind erhalten die Förderung.
Hierunter fallen:
- Alle Arbeitnehmer
- Bezieher von Lohnersatzleistungen
- Nicht erwerbstätige Eltern während der Kindererziehungszeiten
- Geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Pflichtversicherte Selbstständige
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte sowie deren Ehegatten
- Mitglieder der Künstlersozialversicherung

Nicht gefördert werden:
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Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
- Geringfügig Beschäftigte, deren Sozialversicherung vom Arbeitgeber gezahlt wird
- Personen, die in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung pflichtversichert sind